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Arbeitsgruppe Koordinierte Ermittlung (AKE)
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
    

Die AKE ist eine von der deutschen Bundesregierung ins Leben gerufene Taskforce, die verdeckt und ohne offizielle Befugnisse, z.B. in der Leuna-Affäre ermittelte. Zu diesem Zweck wurden Beamte aus verschiedenen Ministerien beurlaubt und dann mit Beraterverträgen versehen. Die AKE sollte die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche des Bundes optimieren. Durch ihre fehlende offizielle Stellung war sie bei den Methoden ihrer Ermittlung nicht so stark gebunden wie offizielle Untersuchungsausschüsse, die zudem entsprechend den Bundestagsverhältnissen besetzt sein müssen.

Die AKE war im Frühjahr 2001 wohl mehr unfreiwillig in das Licht der Medien geraten und war seitdem umstritten. Eine AKE hat es schon seit 1996 unter der Regierung Kohl gegeben (Siehe BT-Drucksache 13/10900, S. 138).

Ihre Brisanz erhält eine solche Gruppe durch ihre Stellung zwischen Privatdetektei und Geheimdienst (siehe auch Die Zeit 12/2001 und Der Spiegel v. 14.3.2001).

Mittlerweile (April 2003) lassen sich in den Nachrichten keine aktuellen Spuren einer AKE mehr nachweisen. D.h. entweder ist sie mittlerweile aufgelöst oder arbeitet erfolgreich im Geheimen. Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: AKE