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Arbeitsbehörden
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.sozial)
    

Mit Arbeitsbehörden bezeichnet man grundsätzlich die Gesamtheit aller Behörden, die für die Auszahlung von Arbeitslosengeld und die Vermittlung von Arbeit zuständig sind. Dazu gehören die Arbeitsämter.

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