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Arbeitnehmerfreizügigkeit
(recht.eu.grundfreiheiten)
    

Mit Arbeitnehmerfreizügigkeit wird das Recht der EU-Bürger bezeichnet, sich als Arbeitnehmer zum Zweck der Bewerbung und der Ausübung einer Beschäftigung innerhalb der europäischen Union frei bewegen zu dürfen.

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Auf diesen Artikel verweisen: Niederlassungsfreiheit