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Von Anzeigedelikten spricht man bei Delikten die den Strafverfolgungsbehörden in der Regel durch Strafanzeige bekannt werden (z.B. Nötigung; Beleidigung). Im Gegensatz dazu spricht man von Kontrolldelikten, wenn diese nur durch aktive Kontrollen der Behörden aufgedeckt werden können (z.B. Steuerhinterziehung).
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