OLG Frankfurt vom 31.8.2022 Az. 5 UF 88/20.
Leitsatz;
Anwartschaften auf aufgeschobene variable Vergütung stellen bereits vor Ablauf des Zurückbehaltungszeitraums rechtlich geschützte und der Bewertung zugängliche Vermögenspositionen dar und können in den Zugewinnausgleich als Vermögensposition einbezogen werden.
Noch nicht rechtskräftig (16.9.23).
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