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Anciennität/Anciennitätsprinzip
(recht.allgemein)
    

Mit Anciennität wird das Dienstalter von Beamten und Offizieren bezeichnet. Entsprechend wird mit Anciennitätsprinzip ein Prinzip bezeichnet, bei dem die Verteilung von Rechten/Vorrangstellungen nach dem Dienstalter erfolgt. D.h. der Dienstältere hat Vorrang vor dem Dienstjüngeren.

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