logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Amtswalter/Amtswalterin
(recht.oeffentlich.verwaltung)
    

Mit Amtswalter/Amtswalterin wird eine natürliche Person bezeichnet, die ein bestimmtes öffentliches Amt inne hat, verwaltet. Das können Beamte, Angestellte oder Beliehene sein. Zur Haftung für das Fehlverhalten von Amtswaltern siehe unter Amtshaftung.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise