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am angegebenen Ort (aaO)
(recht.allgemein)
    

Die Abkürzung aaO wird in Fußnoten verwandt, wenn eine gleichbleibende Fundstelle mehrfach zitiert wird. Z.B. Fußnote 1: "Zippert in FS Klausen, S. 405, 423", Fußnote 2: "Schenkow, JW 1987, 112, 115", Fußnote 3: "Zippert aaO".

Liegen die beiden Zitate weit auseinander, ist es für den Leser sehr umständlich den Bezug wieder herzustellen. Daher sollte diese Art der Zitierung zumindest in juristischen Examenshausharbeiten grundsätzlich nicht verwandt werden.

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Auf diesen Artikel verweisen: ubi supra * a.a.O./aaO