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Allmende/gemeine Mark
(recht.geschichte.ma)
    

Mit Allmende oder "gemeine Mark" bezeichnete man im Mittelalter Land welches einschließlich der dazugehörigen Naturgüter im Eigentum der Dorfgemeinschaft stand (= Gemeindeland). Die Allmende wurde von allen Dorfgenossen gemeinsam bewirtschaftet und anteilig genutzt.

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Auf diesen Artikel verweisen: Eigentum, Institution und Individualgarantie