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allgemein zugängliche Daten
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.datenschutz)
    

Von allgemein zugänglichen Daten spricht man im Datenschutz bei Daten, die aus Informationsquellen kommen, die nicht nur einem geschlossen Personenkreis zur Verfügung stehen. Allgemein zugängliche Daten können in der Regel ohne weitere Voraussetzungen verarbeitet werden.

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