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Eine Wahl wird allgemein genannt, wenn das gesamte Staatsvolk teilnehmen darf, ohne Rücksicht auf Herkunft, Vermögen, Religion, Geschlecht usw. D.h. das aktive und das passive
Wahlrecht stehen jedem Bürger zu.
Bestimmte Voraussetzungen wie z.B. das Erreichen einer Altersgrenze oder
Beschränkungen im Interesse der Gewaltenteilung sind zulässig.
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