Mit "a limine" (lat. von der Schranke/Schwelle) wird bildlich die "Schwelle" bezeichnet, die eine Klage nehmen muss, bevor ein Gericht (das Bundesverfassungsgericht) sich inhaltlich mit ihr beschäftigt. Siehe auch unter Abweisung a limine.
Auf diesen Artikel verweisen: Abweisung a limine (litis)