logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Alimentationsprinzip
(recht.oeffentlich.staat)
    

Mit Alimentationsprinzip wird der hergebrachte Grundsatz bezeichnet, dass der Staat seine Beamten angemessen versorgen hat. Geregelt ist das Alimentationsprinzip in Art. 33 Abs. 5 GG.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise