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Akklamation
(recht.)
    

Von Akklamation spricht man, wenn die Zustimmung zu einem Vorschlag in einer Versammung durch eindeutig mehrheitliche zustimmende Äußerungen der Teilnehmer erfolgt (Zurufe oder ähnliches). Die Akklamation ersetzt dann eine Abstimmung mit Stimmauszählung.

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