zwischen
der Automobil AG, Dielstraße 12, 90178 Neustadt,
im folgenden Arbeitgeber genannt -
und
Frau Elizabeth Schneider, (...9)
im folgenden Arbeitnehmerin genannt.
1. Das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis endet aufgrund betriebsbedinger Kündigung vom (...) mit Wirkzung zum. Bis zum Ablauf wird das Bruttogehalt ordnunsgemäß weitergezahlt.
2. Die Arbeitnehmerin wird ab (...) unter Anrechnung des Urlaubs von der Arbeit freigestellt.
3. Der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis innerhalb der Kündigungsfrist mit einer Frist von einer Woche jederzeit beenden.
4. Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von (...).
5. Der Arbeitnehmer räumt am Werktag vor seiner Freistellung sein Büro und gibt alle Arbeitsmaterialien ab. Das Firmenfahrzeug steht ihm bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiter zur Verfügung, es ist dann unverzüglich zurückzugeben.
6. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet alle ihm während seiner Tätigkeit bekannt gewordenen Betriebsvorgänge auch weiterhin geheim zu halten.
7. Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer ein Zeugnis mit der Note sehr gut aus.
8. Mit diesem Vertrag sind alle gegenseitigen Ansprüche abschließend geregelt.
9. Der Arbeitnehmer versichert, dass er darauf hingewiesen wurde, dass die Beendigung mit Abwicklungsvertrag eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld auslösen kann. Weiterhin, dass der darauf hingewiesen wurde, dass er sich zur Vermeidung von Nachteilen nach Vertragsschluss beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden muss.
10. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. An die Steller einer unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.