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Abschlussprüfung/Wiederholungsprüfung
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit.ausbildung)
    

Mit Abschlussprüfung wird die am Ende einer Ausbildung stattfindende Prüfung bezeichnet, die dem Nachweis der erreichten beruflichen Qualifikation dient. Die Abschlussprüfung ist für den Auszubildenden gemäß § 34 Abs. 3 Berufsausbildungsgesetz (BBiG) kostenfrei und er ist vom seinem Ausbildungsbetrieb dafür gemäß § 7 BBiG freizustellen. Beides gilt auch für Wiederholungsprüfungen (siehe ErfK-Schlachter § 7 Rn. 2 und § 34 BBiG Rn. 4).

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