logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Abschlussagent
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.handel)
    

Mit Abschlussagent wird ein Handelsvertreter bezeichnet, der als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte in dessen Namen abzuschließen (§ 84 HGB).

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise