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Abrüstung
(recht.geschichte.19 und recht.geschichte.20)
    

Von Abrüstung spricht man, wenn ein Staat seine militärische Schlagkraft einseitig oder aufgrund eines Vertrages reduziert.

Beispiel: So wurde 1969 zwischen den USA und der Sowjetunion (Udssr) im Salt-Abokmmen der Abbau strategischer Waffen vereinbart und durchgeführt.

Die ersten Abrüstungsverhandlungen fanden im Rahmen der Haager Friedenskonferenz von 1899 statt.

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