|
Von Abfärbung spricht man im Steuerrecht, wenn bei einer an sich nicht gewerbesteuerpflichtigen Tätigkeit (z.B. Ausübung eines freien Berufes) im Zusammenhang auch gewerbepflichtige Einkünfte erzielt werden und dies dazu führt, dass die gesamte Tätigkeit gewerbesteuerpflichtig wird. Ob eine Abfärbung vorliegt, hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab, die hier nicht erörtert werden können.
Werbung:
| |